Ich prozessiere für Ihr Recht
Grenzüberschreitende Rechtsfragen verlangen nicht nur juristische Orientierung, sondern Handlung.
Das Prozessieren kann der Weg sein. Ihr Recht ist immer das Ziel.
Mit Recht Grenzen überwinden.
Prozessführung
Rechtsberatung
Deutschland / Schweiz
Datenschutzrecht
Die Kanzlei OLitigo steht für moderne Rechtsberatung über Grenzen hinweg. Mandate, die früher räumliche Nähe erforderten, können heute durch digitale Kommunikation ohne Qualitätsverlust auch über große Distanzen zum Erfolg geführt werden.

OLitigo verbindet meine Initialen – OL für Oliver Lücke – mit einem lateinischen Verb: litigo. Erste Person Singular, Präsens. Im juristischen Sinne: Ich prozessiere.
Dass der Name aus einem Verb entstanden ist, entspricht meinem Verständnis anwaltlicher Arbeit. Ein Verb bezeichnet eine Handlung. Und Recht verlangt manchmal Handlung. Denn zwischen einer rechtlichen Position und dem Ergebnis, das für einen Mandanten tatsächlich zählt, kann ein weiter Weg liegen. Auch mein beruflicher Werdegang führte mich auf meinem Weg von Deutschland in die Schweiz und wieder zurück:
Meine juristische Ausbildung begann in Deutschland und führte mich früh in die Schweiz. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt wechselte ich an die Universität Bern. Dort erwarb ich zunächst den Bachelor of Law und anschließend den Master of Law mit Schwerpunkt im Privatrecht.
Damit wurden Deutschland und die Schweiz schon früh zu zwei juristischen Bezugspunkten meines beruflichen Weges: zwei benachbarte Länder, wirtschaftlich und menschlich eng miteinander verbunden und doch mit unterschiedlichen Rechtsordnungen, unterschiedlichen Verfahren und einer jeweils eigenen juristischen Tradition.
Auf das Studium folgte die schweizerische Anwaltsausbildung. Sie führte mich durch Anwaltskanzleien, Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten und vermittelte mir früh den Blick auf Recht aus unterschiedlichen Perspektiven – aus der Beratung ebenso wie aus der gerichtlichen Praxis. Im Jahr 2013 erwarb ich das bernische Anwaltspatent.
Anschließend war ich über mehrere Jahre als selbständiger Rechtsanwalt in der Schweiz tätig und führte eine eigene Kanzlei, zeitweise mit mehreren Mitarbeitern. Meine Arbeit umfasste insbesondere zivil- und strafrechtliche Mandate und entwickelte zunehmend einen internationalen Bezug. Beratung und gerichtliche Vertretung gehörten dabei gleichermaßen zur anwaltlichen Praxis.
Gerade in dieser Arbeit zeigte sich immer wieder, dass grenzüberschreitende Rechtsfragen selten dort enden, wo eine Staatsgrenze verläuft. Verträge, Vermögen, Familienverhältnisse oder gerichtliche Auseinandersetzungen können mehrere Rechtsordnungen gleichzeitig berühren. Aus praktischer Erfahrung entstand so mein besonderes Interesse an den Schnittstellen zwischen nationalem Recht, internationalem Privatrecht und gerichtlichem Verfahren.
Dieses Interesse führte mich nach Trier. An der Universität Trier absolvierte ich den Legum Magister (LL.M.) mit Schwerpunkt Internationales Zivilprozessrecht. Damit trat zu der praktischen Erfahrung aus der Schweiz eine vertiefte wissenschaftliche Beschäftigung mit genau den Fragen hinzu, die bei grenzüberschreitenden Verfahren entscheidend werden: internationale Zuständigkeit, anwendbares Recht sowie Anerkennung und Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen.
Auch wissenschaftlich habe ich mich mit rechtlichen Fragestellungen auseinandergesetzt und Beiträge in juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht.
Nach meiner Rückkehr nach Deutschland legte ich die Eignungsprüfung nach dem EuRAG ab. Seit April 2025 verfüge ich damit über die Qualifikation zur unbeschränkten anwaltlichen Berufsausübung in Deutschland. Das bernische Anwaltspatent verbindet diesen beruflichen Weg weiterhin mit der Schweiz.
Auch Luxemburg gehört zu diesem Weg. Meine anwaltliche Ausbildung ist dort als gleichwertig anerkannt worden. Eine spätere Zulassung und ein zusätzlicher Kanzleistandort kommen für mich dort grundsätzlich in Betracht. Mein heutiger Schwerpunkt bleibt jedoch die Verbindung der beiden Rechtsräume, die meine Ausbildung und anwaltliche Tätigkeit am stärksten geprägt haben:
Deutschland. Schweiz.
Als Standort dafür habe ich Trier gewählt. Die Stadt liegt in Deutschland und damit innerhalb der Europäischen Union, zugleich in unmittelbarer Nähe zu Luxemburg und zum Gerichtshof der Europäischen Union. Die Schweiz ist geografisch weiter entfernt, bleibt aber durch mein Studium, mein Anwaltspatent und meine langjährige anwaltliche Tätigkeit ein fester Bestandteil meiner Arbeit. Die Standortwahl in Trier entspricht damit gerade der grenzüberschreitenden Ausrichtung der Kanzlei.
Aus diesem beruflichen Weg ist OLitigo entstanden: eine Kanzlei, in der deutsche und schweizerische Rechtserfahrung nicht nebeneinanderstehen, sondern dort miteinander verbunden werden, wo ein Sachverhalt beide Rechtsordnungen berührt.
Grenzüberschreitende Mandate werden schnell unübersichtlich, wenn Vertragsrecht, Rechtswahl, Gerichtsstand und eine spätere Durchsetzung getrennt voneinander betrachtet werden. Bei OLitigo werden diese Fragen aus einer gemeinsamen Perspektive beurteilt – mit Kenntnis des deutschen und des schweizerischen Rechts und mit Blick auf die Interessen meines Mandanten.
Dabei bleibt die rechtliche Linie erhalten: Was bei der Beratung oder Vertragsgestaltung bedacht wurde, muss im Konfliktfall nicht von einer anderen Kanzlei neu erschlossen werden. Wird ein gerichtliches Verfahren notwendig, kann die zuvor entwickelte Strategie fortgeführt werden – bis hin zur Anerkennung und Vollstreckung einer Entscheidung.
So wird aus grenzüberschreitender Beratung eine durchgängige rechtliche Strategie.
Entscheidend ist für mich dabei nicht, eine Rechtsordnung isoliert zu betrachten. Gerade zwischen Deutschland und der Schweiz können sich Unterschiede im materiellen Recht, im Verfahren, bei den Kosten und bei der späteren Durchsetzung erheblich auswirken. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt deshalb von dem konkreten Ziel und der rechtlichen Position meines Mandanten ab.
Meine Erfahrung in beiden Rechtsordnungen ermöglicht es mir, diese Unterschiede nicht nur zu erkennen, sondern sie in die Beratung einzubeziehen: bei der Gestaltung eines Vertrages ebenso wie bei der Wahl von Recht und Gerichtsstand, in einem späteren Prozess und – wenn erforderlich – bei der Anerkennung und Vollstreckung einer Entscheidung.
Der mögliche Prozess wird dabei von Anfang an mitgedacht.

Vom Vertrag bis zum Urteil
Was bei der Gestaltung oder Prüfung eines Vertrages für meinen Mandanten bedacht wurde, muss im Konfliktfall nicht neu beginnen. Rechtswahl, Gerichtsstand und mögliche Durchsetzung werden von Anfang an mitgedacht und können im Prozess in derselben rechtlichen Linie fortgeführt werden.

Rechtsordnungen verbinden
Deutsches und schweizerisches Recht werden nicht nur nebeneinander betrachtet. Entscheidend ist, welche Unterschiede für die konkrete Position meines Mandanten Bedeutung haben und wie sie sich für Beratung, Gestaltung und Durchsetzung sinnvoll miteinander verbinden lassen.
Starten Sie mit OLitigo in Ihre moderne Rechtsberatung.
Ihr Anliegen. Der nächste Schritt.
Ob Vertragsgestaltung, grenzüberschreitende Rechtsfrage oder Rechtsstreit: Gerne begleite ich Sie dabei anwaltlich - mit Rat und Tat.
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