Datenschutz

§ 1 – Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist:

Rechtsanwalt Oliver Lücke, LL.M.
Am Alten Flugplatz 5
54294 Trier

Telefon: 0651 43628001
Fax: 0651 43628003
E-Mail: dataprotection@olitigo.de

Für die Kanzlei OLitigo ist kein Datenschutzbeauftragter bestellt. Eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht nicht (Art. 37 Abs. 1 DSGVO, § 38 Abs. 1 BDSG).

§ 2 – Allgemeines zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Kanzlei verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Bereitstellung der Website, zur Kommunikation, zur Anbahnung und Durchführung von Mandatsverhältnissen, zur Erfüllung gesetzlicher und berufsrechtlicher Verpflichtungen oder zu sonstigen rechtlich zulässigen Zwecken erforderlich ist.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Hierzu können insbesondere Namen, Anschriften, Kontaktdaten, Kommunikationsinhalte, Sachverhaltsinformationen, Vertrags- und Abrechnungsdaten sowie technische Nutzungsdaten gehören.

Die Verarbeitung erfolgt insbesondere auf folgenden Rechtsgrundlagen:

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Ihre Anfrage oder zur Durchführung eines Mandats erforderlich ist,

Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, soweit die Kanzlei einer gesetzlichen Verpflichtung unterliegt,

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und keine überwiegenden Interessen oder Rechte der betroffenen Person entgegenstehen,

Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, soweit im Einzelfall eine Einwilligung eingeholt wird.

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO gilt dabei nur, soweit die betroffene Person selbst Vertragspartei des betreffenden Mandats- oder sonstigen Vertragsverhältnisses ist oder vorvertragliche Maßnahmen auf ihre Anfrage erfolgen. Werden im Zusammenhang mit einem Mandat personenbezogene Daten von Vertretern, Organmitgliedern, Beschäftigten, Ansprechpartnern, Gegnern, Beteiligten oder sonstigen Dritten verarbeitet, richtet sich die Verarbeitung nicht allein aufgrund des Mandats nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sondern nach den jeweils einschlägigen weiteren Rechtsgrundlagen, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden und dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung insbesondere auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO.

Im Rahmen anwaltlicher Tätigkeit können darüber hinaus personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln im Sinne von Art. 10 DSGVO verarbeitet werden.

Die Verarbeitung solcher Daten erfolgt nur, soweit für die jeweilige Verarbeitung eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO besteht und zusätzlich die Voraussetzungen des Art. 10 DSGVO erfüllt sind. Dies setzt insbesondere voraus, dass die Verarbeitung unter behördlicher Aufsicht erfolgt oder nach Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats zulässig ist und dort geeignete Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen vorgesehen sind. Soweit die Verarbeitung im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit aufgrund einschlägiger gesetzlicher Befugnisse oder Verpflichtungen, insbesondere verfahrensrechtlicher Bestimmungen, zulässig oder erforderlich ist, erfolgt sie ausschließlich im Rahmen dieser gesetzlichen Voraussetzungen.

Ein umfassendes Register strafrechtlicher Verurteilungen wird von der Kanzlei nicht geführt.

Rechtsanwalt Oliver Lücke, LL.M., unterliegt hinsichtlich der ihm in Ausübung seines Berufs bekannt gewordenen Informationen der gesetzlichen anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

§ 3 – Digitale Aktenführung, Digitalisierung von Papierunterlagen und elektronischer Rechtsverkehr

Die Kanzlei führt Mandatsakten ganz oder teilweise in elektronischer Form.

Personenbezogene Daten, die der Kanzlei in Papierform übermittelt oder im Rahmen eines Mandats in Papierform zur Verfügung gestellt werden, können daher digitalisiert, insbesondere eingescannt, und anschließend elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

Dies betrifft insbesondere:

Schriftverkehr,

Verträge und sonstige Urkunden,

Gerichts- und Behördenunterlagen,

Beweismittel,

Gutachten,

Rechnungen und Zahlungsunterlagen,

Vollmachten,

von Mandanten oder sonstigen Beteiligten überlassene Dokumente sowie

sonstige für die Bearbeitung eines Mandats erforderliche Unterlagen.

Die Digitalisierung stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO dar. Sie erfolgt, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung, Organisation und Dokumentation des Mandats erforderlich ist, insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO gilt hierbei nur für personenbezogene Daten einer betroffenen Person, die selbst Vertragspartei des Mandatsverhältnisses ist oder hinsichtlich derer vorvertragliche Maßnahmen auf ihre Anfrage erfolgen. Soweit digitalisierte Unterlagen personenbezogene Daten von Gegnern, Beteiligten oder sonstigen Dritten enthalten, richtet sich deren Verarbeitung insbesondere nach den für diese Personengruppen in dieser Datenschutzerklärung dargestellten Rechtsgrundlagen.

Soweit eine Digitalisierung nicht bereits zur konkreten Durchführung eines Mandats erforderlich ist, sondern der zweckmäßigen Organisation, Dokumentation und sicheren elektronischen Aktenführung der Kanzlei dient, kann die Verarbeitung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ergänzend auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen. Das berechtigte Interesse besteht insbesondere in einer geordneten, sicheren und effizienten Kanzlei- und Aktenorganisation.

Soweit die elektronische Verarbeitung oder Übermittlung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung zusätzlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO betroffen sind und deren Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO.

Soweit digitalisierte Unterlagen personenbezogene Daten im Sinne von Art. 10 DSGVO enthalten, gelten ergänzend die besonderen Voraussetzungen des Art. 10 DSGVO.

Elektronischer Rechtsverkehr und besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Rechtsanwälte sind in zahlreichen gerichtlichen Verfahren gesetzlich verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze, deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronische Dokumente zu übermitteln. Diese Pflichten ergeben sich insbesondere aus § 130d ZPO, § 32d StPO, § 55d VwGO, § 52d FGO, § 65d SGG und § 46g ArbGG; die Pflicht, Zustellungen und Mitteilungen über das beA entgegenzunehmen, aus § 31a Abs. 6 BRAO.

Die Kanzlei nimmt daher am elektronischen Rechtsverkehr teil und verwendet hierfür insbesondere das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Über das beA können insbesondere personenbezogene Daten von

Mandanten,

Gegnern und sonstigen Verfahrensbeteiligten,

Zeugen,

Sachverständigen,

Mitarbeitern und Ansprechpartnern von Unternehmen,

Rechtsanwälten und sonstigen Bevollmächtigten sowie

Mitarbeitern von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen

verarbeitet und übermittelt werden.

Zu den übermittelten Daten können insbesondere Schriftsätze, Anlagen, Sachverhaltsangaben, Kontaktdaten, Verfahrensdaten, Beweismittel sowie sonstige zur Bearbeitung des jeweiligen Verfahrens erforderliche personenbezogene Daten gehören.

Die elektronische Kommunikation mit Gerichten erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen des elektronischen Rechtsverkehrs. Für Rechtsanwälte bestehen insbesondere nach den einschlägigen Verfahrensordnungen gesetzliche Pflichten zur elektronischen Einreichung bestimmter Dokumente.

Auch mit Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen kann eine elektronische Kommunikation gesetzlich vorgesehen, vorgeschrieben oder im Rahmen des jeweiligen Verfahrens zulässig sein. Der konkret verwendete Übermittlungsweg richtet sich nach den für das jeweilige Verfahren geltenden gesetzlichen und technischen Vorgaben.

Die Verarbeitung und Übermittlung erfolgt, soweit sie zur Durchführung eines Mandats erforderlich ist, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und, soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation oder Einreichung besteht, zusätzlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO gilt auch insoweit nur, soweit die betroffene Person selbst Vertragspartei des Mandatsverhältnisses ist. Für personenbezogene Daten anderer Personen gelten die jeweils einschlägigen weiteren Rechtsgrundlagen.

Soweit personenbezogene Daten von Gegnern, Beteiligten oder sonstigen Dritten verarbeitet werden, gelten ergänzend die in dieser Datenschutzerklärung dargestellten Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung solcher Daten.

Digitalisierung für die elektronische Übermittlung

Soweit für die Mandatsbearbeitung oder die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr benötigte Unterlagen zunächst ausschließlich in Papierform vorliegen, können diese eingescannt oder auf andere Weise in ein elektronisches Dokument übertragen werden.

Dies ist insbesondere erforderlich, wenn Unterlagen als Anlagen zu elektronischen Schriftsätzen oder sonstigen elektronischen Mitteilungen an Gerichte, Behörden oder andere Verfahrensbeteiligte übermittelt werden sollen.

Die Digitalisierung erfolgt nur in dem Umfang, in dem sie für die Bearbeitung, Dokumentation oder elektronische Übermittlung der jeweiligen Angelegenheit erforderlich oder zweckmäßig ist.

Die Digitalisierung eines Dokuments führt nicht automatisch dazu, dass ein vorhandenes Original vernichtet wird. Ob Originalunterlagen zusätzlich in Papierform aufbewahrt, an den Berechtigten zurückgegeben oder nach Maßgabe der gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben vernichtet werden, richtet sich nach Art und Bedeutung des jeweiligen Dokuments sowie den hierfür geltenden gesetzlichen und mandatsbezogenen Anforderungen.

Verarbeitung innerhalb der elektronischen Akte

Digitalisierte Unterlagen können Bestandteil der elektronischen Mandatsakte werden und dort gemeinsam mit originär elektronisch eingegangenen Dokumenten, insbesondere E-Mails, beA-Nachrichten und elektronisch übermittelten Gerichts- und Behördenunterlagen, gespeichert und verarbeitet werden.

Für die elektronische Aktenführung gelten ergänzend die in dieser Datenschutzerklärung dargestellten Regelungen zur Kanzleisoftware, zur Speicherung, zur Datensicherheit, zur Speicherdauer und zur anwaltlichen Verschwiegenheit.

§ 4 – Hosting und technische Bereitstellung der Website

Diese Website wird bei der

IONOS SE
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Deutschland

gehostet.

Beim Aufruf der Website werden durch die für die Bereitstellung des Internetangebots eingesetzten Systeme technisch erforderliche Verbindungs- und Zugriffsdaten verarbeitet. Hierzu können insbesondere gehören:

die IP-Adresse des zugreifenden Geräts,

Datum und Uhrzeit des Zugriffs,

die aufgerufene Webseite oder Datei,

Art und Inhalt der Serveranfrage,

verwendetes Übertragungsprotokoll,

Zugriffs- bzw. HTTP-Status,

übertragene Datenmenge,

Referrer-URL sowie

Angaben des verwendeten Browsers bzw. User-Agents, aus denen sich insbesondere Informationen über Browser und Betriebssystem ergeben können.

Die Verarbeitung dieser Daten ist erforderlich, um die Website technisch auszuliefern, die Funktionsfähigkeit und Stabilität der eingesetzten Systeme sicherzustellen, technische Fehler feststellen und beheben sowie unberechtigte Zugriffe und sonstige Angriffe auf die Systeme erkennen und abwehren zu können.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse der Kanzlei besteht in der sicheren, stabilen, funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Bereitstellung ihres Internetauftritts sowie in der Gewährleistung der Sicherheit der hierfür eingesetzten informationstechnischen Systeme.

IONOS verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen des Hostings, soweit eine Verarbeitung im Auftrag der Kanzlei erfolgt, auf Grundlage einer Vereinbarung über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

IONOS führt für das Webhosting technische Logdateien. Nach den von IONOS veröffentlichten Informationen werden IP-Adressen in den für Kunden bereitgestellten Webhosting-Logdateien aus Datenschutzgründen anonymisiert. Die technische Ausgestaltung und Bereitstellung der Logdateien unterscheidet sich bei IONOS abhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Webhosting-Vertrages.

Logdaten werden nur so lange verarbeitet bzw. vorgehalten, wie dies für die technische Bereitstellung und Sicherheit des Webangebots, die Erkennung und Analyse technischer Störungen oder Sicherheitsereignisse sowie im Rahmen der hierfür vorgesehenen technischen und vertraglichen Bereitstellungszeiträume erforderlich ist. Soweit Daten anschließend für diese Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Gründe für eine weitere Verarbeitung bestehen, werden sie gelöscht bzw. stehen der Kanzlei nicht mehr zur Verfügung.

Eine darüber hinausgehende statistische Auswertung von Zugriffen durch IONOS WebAnalytics wird gesondert im nachfolgenden Abschnitt dieser Datenschutzerklärung erläutert.

§ 5 – Hosting und WebAnalytics durch IONOS

Diese Website wird mit dem Website-Baukastensystem IONOS MyWebsite Now betrieben. Anbieter und technischer Dienstleister ist:

IONOS SE
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur

IONOS stellt die technische Infrastruktur bereit, die für den Betrieb und die Bereitstellung dieser Website erforderlich ist.

Soweit IONOS hierbei personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage eines Vertrags über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

Die Inanspruchnahme von IONOS erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse der Kanzlei liegt in einer sicheren, zuverlässigen und technisch ordnungsgemäßen Bereitstellung ihres Internetauftritts.

IONOS WebAnalytics

Im Rahmen von MyWebsite Now wird IONOS WebAnalytics eingesetzt. WebAnalytics dient der statistischen Auswertung der Nutzung dieser Website sowie deren technischer Optimierung.

Nach Angaben von IONOS werden die hierfür verwendeten Daten über Logdateien oder einen Pixel ermittelt. Dabei können insbesondere folgende Informationen erfasst werden:

  • Referrer (zuvor besuchte Webseite),
  • aufgerufene Webseite oder Datei,
  • Browsertyp und Browserversion,
  • verwendetes Betriebssystem,
  • verwendeter Gerätetyp,
  • Zeitpunkt des Zugriffs sowie
  • die IP-Adresse in anonymisierter Form.

Beim Aufruf einer Seite wird die IP-Adresse technisch an IONOS übermittelt. Nach Angaben von IONOS wird sie unmittelbar nach der Übermittlung anonymisiert und anschließend ohne Personenbezug verarbeitet. IONOS gibt an, im Rahmen von WebAnalytics keine personenbezogenen Daten von Websitebesuchern zu speichern, anhand derer Rückschlüsse auf einzelne Besucher möglich sind.

IONOS WebAnalytics verwendet nach Angaben des Anbieters keine Cookies. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur statistischen Auswertung und zur technischen Optimierung des Webangebots verwendet. Nach Angaben von IONOS erfolgt keine Weitergabe der über WebAnalytics erhobenen Daten an Dritte.

Soweit im Rahmen der Übermittlung an IONOS personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse der Kanzlei liegt in der statistischen Auswertung der Nutzung sowie in der technischen Optimierung und dem zuverlässigen Betrieb dieser Website.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch MyWebsite Now und IONOS WebAnalytics stellt IONOS in seinen jeweils aktuellen Datenschutz- und Produktinformationen zur Verfügung.

§ 6 – Cookies und ähnliche Technologien

Für die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung eines Nutzers oder den Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, gelten die Vorgaben des § 25 TDDDG.

Soweit eine Speicherung von Informationen auf Ihrem Endgerät oder ein Zugriff auf dort gespeicherte Informationen unbedingt erforderlich ist, damit die Kanzlei einen von Ihnen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst zur Verfügung stellen kann, ist hierfür gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG keine Einwilligung erforderlich.

Entsprechendes gilt gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 1 TDDDG, wenn der alleinige Zweck der Speicherung oder des Zugriffs die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz ist.

Soweit die Speicherung von Informationen in Ihrer Endeinrichtung oder der Zugriff auf dort gespeicherte Informationen nicht unter eine gesetzliche Ausnahme des § 25 Abs. 2 TDDDG fällt, erfolgt eine solche Speicherung oder ein solcher Zugriff nur nach vorheriger Einwilligung gemäß § 25 Abs. 1 TDDDG. Die Einholung und Ausgestaltung der Einwilligung richtet sich nach den hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Soweit die im Rahmen eines solchen Vorgangs erhobenen oder anschließend verarbeiteten Informationen personenbezogene Daten darstellen, bedarf die weitere Verarbeitung zusätzlich einer Rechtsgrundlage nach der DSGVO.

MyWebsite Now verwendet nach den Angaben von IONOS selbst keine Cookies. Auch für das in § 5 beschriebene IONOS WebAnalytics werden nach Angaben von IONOS keine Cookies eingesetzt. Die Daten für WebAnalytics werden vielmehr über Logdateien oder einen Pixel ermittelt. Die damit verbundene Datenverarbeitung wird in § 5 dieser Datenschutzerklärung erläutert.

Werden auf dieser Website künftig zusätzliche Funktionen, Inhalte oder Dienste von Drittanbietern eingebunden, die Informationen auf dem Endgerät des Nutzers speichern oder auf dort gespeicherte Informationen zugreifen, gelten hierfür die vorstehenden Regelungen entsprechend.

§ 7 – Kontaktaufnahme allgemein

Wenn Sie mit der Kanzlei Kontakt aufnehmen, verarbeitet die Kanzlei die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Hierzu können insbesondere gehören:

Name,

Anschrift,

Telefonnummer,

E-Mail-Adresse,

Faxnummer,

Angaben zu beteiligten Personen,

der von Ihnen mitgeteilte Sachverhalt,

Kommunikationsinhalte sowie

von Ihnen übermittelte Dokumente und sonstige Informationen.

Soweit Sie selbst als natürliche Person ein Mandat anfragen oder bereits Vertragspartei eines Mandatsverhältnisses sind und die Verarbeitung zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Ihre Anfrage oder zur Durchführung des Mandats erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ist nur einschlägig, soweit die betroffene Person selbst Vertragspartei des betreffenden Mandats- oder sonstigen Vertragsverhältnisses ist oder vorvertragliche Maßnahmen auf ihre Anfrage erfolgen. Erfolgt die Kontaktaufnahme beispielsweise durch einen Vertreter, ein Organmitglied, einen Beschäftigten oder Ansprechpartner für eine andere natürliche oder juristische Person oder werden im Rahmen der Anfrage personenbezogene Daten von Gegnern, Beteiligten oder sonstigen Dritten mitgeteilt, richtet sich die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten nach den jeweils einschlägigen weiteren Rechtsgrundlagen, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Bei sonstigen Anfragen erfolgt die Verarbeitung, soweit erforderlich, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse der Kanzlei besteht in der sachgerechten Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung der an die Kanzlei gerichteten Kommunikation.

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig. Ohne die für die Bearbeitung erforderlichen Angaben kann die Kanzlei Ihre Anfrage jedoch nicht oder nicht vollständig bearbeiten (siehe auch § 12).

Soweit im Rahmen einer Kontaktaufnahme besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden und deren Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung insbesondere auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO.

Soweit im Rahmen einer Kontaktaufnahme personenbezogene Daten im Sinne von Art. 10 DSGVO mitgeteilt werden, gelten zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des Art. 10 DSGVO.

Sofern Sie keinen anderen Kommunikationsweg bestimmen, erfolgt die weitere Verarbeitung Ihrer Kontaktdaten und die Beantwortung Ihrer Anfrage grundsätzlich über denselben Kommunikationsweg, den Sie für die Kontaktaufnahme gewählt haben.

Dies gilt vorbehaltlich des Rechts der Kanzlei, insbesondere bei besonders schutzbedürftigen oder dringlichen Informationen einen anderen oder zusätzlich abgesicherten Kommunikationsweg zu wählen.

Die Einzelheiten der Verarbeitung bei Nutzung bestimmter Kommunikationswege werden in den nachfolgenden Abschnitten dieser Datenschutzerklärung erläutert.

§ 8 – E-Mail-Kommunikation

Sie können die Kanzlei insbesondere unter

kanzlei@olitigo.de

per E-Mail kontaktieren.

Für datenschutzrechtliche Anfragen und die Ausübung von Betroffenenrechten steht daneben insbesondere die E-Mail-Adresse

dataprotection@olitigo.de

zur Verfügung.

Bei einer E-Mail-Kommunikation verarbeitet die Kanzlei insbesondere:

  • Ihre E-Mail-Adresse,
  • gegebenenfalls Ihren Namen und weitere Kontaktdaten,
  • Absender- und Empfängerinformationen,
  • Datum und Zeitpunkt der Nachricht,
  • Betreff und Nachrichtentext,
  • technische Nachrichten- und Verbindungsdaten sowie
  • personenbezogene Daten in von Ihnen beigefügten Anlagen.

Soweit Sie selbst als natürliche Person ein Mandat anfragen oder bereits Vertragspartei eines Mandatsverhältnisses sind und die Verarbeitung zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Ihre Anfrage oder zur Durchführung des Mandats erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO gilt dabei nur hinsichtlich personenbezogener Daten einer betroffenen Person, die selbst Vertragspartei des betreffenden Mandats- oder sonstigen Vertragsverhältnisses ist oder hinsichtlich derer vorvertragliche Maßnahmen auf ihre Anfrage erfolgen.

Werden per E-Mail personenbezogene Daten von Vertretern, Organmitgliedern, Beschäftigten, Ansprechpartnern, Gegnern, Beteiligten oder sonstigen Dritten übermittelt oder verarbeitet, richtet sich die Verarbeitung dieser Daten nach den jeweils einschlägigen weiteren Rechtsgrundlagen, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Bei sonstiger E-Mail-Kommunikation erfolgt die Verarbeitung, soweit erforderlich, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse der Kanzlei besteht insbesondere in der Entgegennahme, Prüfung, Bearbeitung und Beantwortung der an die Kanzlei gerichteten Kommunikation sowie in der ordnungsgemäßen Durchführung der anwaltlichen Tätigkeit.

Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden und deren Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung insbesondere auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO.

Soweit eine E-Mail personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen, Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln im Sinne von Art. 10 DSGVO enthält, gelten zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des Art. 10 DSGVO.

Technische Bereitstellung des E-Mail-Dienstes

Für die Bereitstellung des E-Mail-Postfachs der Kanzlei werden Dienste der

IONOS SE
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Deutschland

verwendet.

Im Rahmen der Bereitstellung, Übermittlung und Speicherung von E-Mails können durch IONOS insbesondere Absender- und Empfängeradressen, technische Nachrichten- und Verbindungsdaten sowie die Nachrichteninhalte und beigefügten Anlagen verarbeitet werden, soweit dies für die Bereitstellung des E-Mail-Dienstes erforderlich ist.

Soweit IONOS hierbei personenbezogene Daten im Auftrag der Kanzlei verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage einer Vereinbarung über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

Der Zugriff der Kanzlei auf die von IONOS betriebenen Mailserver und die Übertragung zwischen dem eingesetzten E-Mail-Programm bzw. Endgerät und den IONOS-Mailservern erfolgen nach den technischen Vorgaben von IONOS verschlüsselt. IONOS setzt hierfür TLS ein und verlangt für den Zugriff auf seine E-Mail-Server TLS 1.2 oder höher.

Mandatsrelevante E-Mails und Anlagen können zusätzlich in die elektronische Mandatsakte übernommen und dort im Rahmen der Mandatsbearbeitung gespeichert und verarbeitet werden. Für diese Verarbeitung gelten ergänzend die Regelungen dieser Datenschutzerklärung zur elektronischen Aktenführung, zur Kanzleisoftware und zur Speicherdauer.

Hinweis zur Vertraulichkeit der E-Mail-Kommunikation

Die Verschlüsselung der Verbindung zwischen der Kanzlei und den von IONOS betriebenen Mailservern bedeutet nicht, dass der Inhalt einer gewöhnlichen E-Mail während des gesamten Übertragungswegs ausschließlich für Absender und Empfänger zugänglich ist.

Bei gewöhnlicher E-Mail-Kommunikation ist insbesondere keine durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Nachrichteninhalts gewährleistet.

Die weitere Übermittlung einer E-Mail zwischen den beteiligten Mailservern und die hierfür jeweils eingesetzten Sicherheitsverfahren hängen auch von den technischen Einrichtungen und Einstellungen der beteiligten E-Mail-Anbieter ab. Eine durchgehende Vertraulichkeit des Nachrichteninhalts während sämtlicher Stationen des Übertragungs- und Speicherwegs kann bei gewöhnlicher E-Mail-Kommunikation daher nicht technisch gewährleistet werden.

Mit diesem Hinweis informiert die Kanzlei über die mit gewöhnlicher E-Mail-Kommunikation verbundenen Vertraulichkeitsrisiken.

Für die Übermittlung besonders schutzbedürftiger Inhalte stehen Ihnen abgesicherte Übermittlungswege zur Verfügung: die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation über Signal (§ 11), die Übermittlung im elektronischen Rechtsverkehr, insbesondere an das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), etwa über ein elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) oder über Mein Justizpostfach (MJP), sowie auf Anfrage eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von E-Mails mittels S/MIME oder OpenPGP, soweit die technischen Voraussetzungen auf beiden Seiten vorliegen. Sprechen Sie die Kanzlei hierauf an.

Sofern Sie keinen anderen Kommunikationsweg bestimmen, erfolgt die weitere Verarbeitung Ihrer Kontaktdaten und die Beantwortung Ihrer Anfrage grundsätzlich über denselben Kommunikationsweg, den Sie für die Kontaktaufnahme gewählt haben.

Dies gilt vorbehaltlich des Rechts der Kanzlei, insbesondere bei besonders schutzbedürftigen oder dringlichen Informationen einen anderen oder zusätzlich abgesicherten Kommunikationsweg zu wählen.

Wenn Sie insbesondere eine Antwort

  • per Post,
  • telefonisch,
  • per Fax oder
  • über einen anderen von der Kanzlei angebotenen Kommunikationsweg

wünschen, teilen Sie dies bitte möglichst bereits in Ihrer Nachricht mit.

Die Wahl oder weitere Nutzung eines bestimmten Kommunikationswegs stellt für sich allein keine datenschutzrechtliche Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO dar, soweit die Verarbeitung auf einer anderen gesetzlichen Rechtsgrundlage beruht.

Die Wahl des Kommunikationswegs berührt daher nicht die jeweils für die Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten maßgebliche Rechtsgrundlage.

§ 9 – Telefonische Kommunikation

Wenn Sie die Kanzlei telefonisch kontaktieren oder die Kanzlei mit Ihnen telefonisch kommuniziert, wird die Telefonverbindung über den von der Kanzlei eingesetzten Telekommunikationsanbieter, insbesondere mittels IP-basierter Telefonie (VoIP), bereitgestellt. Die Kanzlei verarbeitet die hierbei anfallenden personenbezogenen Daten zur Entgegennahme, Bearbeitung und Beantwortung Ihres Anliegens sowie, soweit einschlägig, zur Anbahnung und Durchführung eines Mandats.

Hierzu können insbesondere gehören:

Ihr Name,

Ihre Telefonnummer, soweit diese übermittelt oder mitgeteilt wird,

Datum und Zeitpunkt des Anrufs,

gegebenenfalls technische Verbindungsinformationen,

Angaben zu Ihrer Angelegenheit,

Gesprächsinhalte sowie

weitere von Ihnen oder im Rahmen des Gesprächs mitgeteilte personenbezogene Daten.

Soweit Sie selbst als natürliche Person ein Mandat anfragen oder bereits Vertragspartei eines Mandatsverhältnisses sind und die Verarbeitung zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Ihre Anfrage oder zur Durchführung des Mandats erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO gilt nur hinsichtlich personenbezogener Daten einer betroffenen Person, die selbst Vertragspartei des betreffenden Mandats- oder sonstigen Vertragsverhältnisses ist oder hinsichtlich derer vorvertragliche Maßnahmen auf ihre Anfrage erfolgen.

Erfolgt die telefonische Kommunikation beispielsweise durch einen Vertreter, ein Organmitglied, einen Beschäftigten oder Ansprechpartner für eine andere natürliche oder juristische Person oder werden im Gespräch personenbezogene Daten von Gegnern, Beteiligten oder sonstigen Dritten mitgeteilt, richtet sich die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten nach den jeweils einschlägigen weiteren Rechtsgrundlagen, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Bei sonstiger telefonischer Kommunikation erfolgt die Verarbeitung, soweit erforderlich, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse der Kanzlei besteht insbesondere in der Entgegennahme, Prüfung, Bearbeitung und Beantwortung der an die Kanzlei gerichteten Kommunikation sowie in der ordnungsgemäßen Durchführung der anwaltlichen Tätigkeit.

Soweit im Rahmen eines Telefongesprächs besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden und deren Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung insbesondere auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO.

Soweit im Rahmen eines Telefongesprächs personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen, Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln im Sinne von Art. 10 DSGVO verarbeitet werden, gelten zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des Art. 10 DSGVO.

Soweit dies für die Bearbeitung einer Anfrage oder eines Mandats erforderlich ist, können Gesprächsinhalte oder wesentliche Angaben aus einem Telefongespräch in Form einer Gesprächs- oder Aktennotiz dokumentiert und bei Mandatsbezug in die elektronische Mandatsakte übernommen werden. Für diese weitere Verarbeitung gelten ergänzend die Regelungen dieser Datenschutzerklärung zur Mandatsbearbeitung, zur elektronischen Aktenführung, zur Kanzleisoftware und zur Speicherdauer.

Aufzeichnung und lokale Transkription von Telefongesprächen

Telefongespräche können zum Zweck einer möglichst vollständigen und zutreffenden Dokumentation des Gesprächsinhalts vorübergehend aufgezeichnet und anschließend transkribiert werden. 

Eine Aufzeichnung erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung aller von der Aufzeichnung betroffenen Gesprächsteilnehmer (§ 201 StGB). Die Aufzeichnung beginnt erst, nachdem die Einwilligung erteilt wurde.

Die Erteilung der Einwilligung wird von der Kanzlei unabhängig von der Tonaufnahme dokumentiert. Hierbei werden insbesondere Datum, Gesprächsteilnehmer, Erteilung und gegebenenfalls ein späterer Widerruf der Einwilligung dokumentiert. Die Dokumentation dient dem Nachweis, dass die Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung vorlagen, insbesondere der Erfüllung der Nachweispflicht nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO sowie der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflichten. Sie wird für die Dauer der Aufbewahrung der Akte, in die das freigegebene Transkript übernommen wurde, andernfalls grundsätzlich drei Jahre ab dem Ende des Jahres der Aufzeichnung aufbewahrt, soweit keine Gründe für eine frühere Löschung oder eine längere erforderliche Speicherung bestehen.

Die Einwilligung in die Aufzeichnung und Transkription ist freiwillig. Die Ablehnung einer Aufzeichnung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bearbeitung des Anliegens oder die Durchführung eines Mandats. Wird keine Einwilligung erteilt, wird das Telefongespräch ohne Aufzeichnung geführt.

Rechtsgrundlage für die Herstellung der Tonaufnahme und die anschließende lokale Transkription ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit Art. 7 DSGVO.

Soweit die Tonaufnahme personenbezogene Daten der einwilligenden Gesprächsteilnehmer enthält, die besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO zuzuordnen sind, erfolgt deren Verarbeitung im Rahmen der Aufzeichnung und Transkription auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.

Soweit im Gespräch besondere Kategorien personenbezogener Daten anderer Personen verarbeitet werden und deren Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, gelten hierfür ergänzend die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO.

Soweit die Aufzeichnung personenbezogene Daten im Sinne von Art. 10 DSGVO enthält, gelten zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des Art. 10 DSGVO.

Die Transkription erfolgt ausschließlich lokal auf den von der Kanzlei betriebenen IT-Systemen. Die Tonaufnahme und der Gesprächsinhalt werden zum Zweck der Transkription nicht an einen externen Transkriptions-, Cloud- oder KI-Dienst übermittelt.

Die Tonaufnahme dient ausschließlich der Erstellung des Transkripts. Nach Erstellung des Transkripts wird die Tonaufnahme unverzüglich gelöscht. Eine darüber hinausgehende Speicherung der Tonaufnahme erfolgt nicht. Tonaufnahme und vorläufige Transkripte werden nicht in die regelmäßige Datensicherung der Kanzlei eingezogen. 

Freigabe des Transkripts

Das aus der Tonaufnahme erstellte Transkript gilt zunächst ausschließlich als vorläufige Gesprächsdokumentation.

Das Transkript wird dem Gesprächspartner zur Prüfung vorgelegt oder anderweitig zur Überprüfung zugänglich gemacht. Die Übermittlung oder Bereitstellung zur Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung des Schutzbedarfs des Gesprächsinhalts über einen von der Kanzlei hierfür als geeignet angesehenen Kommunikationsweg; die Kanzlei kann hierfür insbesondere von dem bislang verwendeten Kommunikationsweg abweichen oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen vorsehen. Die weitere Verwendung des Transkripts durch die Kanzlei steht unter dem Vorbehalt einer erneuten ausdrücklichen Freigabe durch den Gesprächspartner.

Bis zu dieser Freigabe wird das Transkript nicht als endgültiger Gesprächs- oder Aktenvermerk behandelt und nicht als endgültig freigegebener Bestandteil der Mandatsakte verwendet.

Der Gesprächspartner kann auf Unrichtigkeiten oder missverständliche Wiedergaben hinweisen und eine Berichtigung des Transkripts verlangen. Ein entsprechend berichtigtes Transkript bedarf ebenfalls der Freigabe, bevor es als endgültige Gesprächsdokumentation verwendet wird.

Wird die Freigabe des Transkripts verweigert und kommt auch keine freigegebene berichtigte Fassung zustande, wird das vorläufige Transkript gelöscht und nicht als Gesprächs- oder Aktenvermerk in die Mandatsakte übernommen. Die Befugnis der Kanzlei, den wesentlichen Inhalt des Gesprächs aus eigener Wahrnehmung in einer Gesprächs- oder Aktennotiz festzuhalten, bleibt hiervon unberührt. 

Nach ausdrücklicher Freigabe kann das Transkript, soweit dies für die Bearbeitung der Anfrage oder die Durchführung eines Mandats erforderlich ist, als Gesprächs- oder Aktenvermerk in die elektronische Mandatsakte übernommen und dort weiterverarbeitet werden.

Die weitere Verarbeitung eines freigegebenen Transkripts richtet sich nicht allein nach der ursprünglich für die Aufnahme und Transkription erteilten Einwilligung, sondern nach den für die jeweilige Anfrage, Mandatsanbahnung oder Mandatsbearbeitung einschlägigen Rechtsgrundlagen und den in dieser Datenschutzerklärung dargestellten Speicherfristen.

Die Einwilligung in die Aufzeichnung und Transkription kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht. Wird die Einwilligung während eines laufenden Gesprächs widerrufen, wird die Aufzeichnung unverzüglich beendet. Erfolgt der Widerruf nach Beendigung des Gesprächs, solange die Tonaufnahme noch vorhanden ist, wird die Tonaufnahme nicht weiter zum Zweck der Transkription verarbeitet und unverzüglich gelöscht, soweit keine eigenständige gesetzliche Befugnis oder Verpflichtung zu ihrer weiteren Verarbeitung besteht. Ein noch nicht endgültig freigegebenes Transkript wird nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen nicht als endgültige Gesprächsdokumentation verwendet und gelöscht, soweit keine andere Rechtsgrundlage für seine weitere Verarbeitung besteht.

§ 10 – Kommunikation per Fax

Die Kanzlei ist unter der in § 1 genannten Faxnummer per Fax erreichbar.

Für die Übermittlung von Faxnachrichten nimmt die Kanzlei einen Telekommunikationsanbieter in Anspruch. Der Faxanschluss der Kanzlei wird über eine IP-basierte Telekommunikationsverbindung bereitgestellt.

Bei der Kommunikation per Fax können insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:

  • Name und Kontaktdaten,
  • Faxnummern von Absender und Empfänger,
  • Datum und Zeitpunkt der Übermittlung,
  • Kommunikations- und Sachverhaltsinformationen,
  • übermittelte Dokumente und deren Inhalte sowie
  • sonstige in den übermittelten Unterlagen enthaltene personenbezogene Daten.

Die Kanzlei verwendet für den Faxempfang und Faxversand einen eigenen Faxanschluss und ein in den Kanzleiräumen betriebenes Faxgerät. Eine automatische Weiterleitung eingehender Faxnachrichten an ein E-Mail-Postfach oder einen Cloud-Faxdienst erfolgt nicht.

Soweit Sie selbst als natürliche Person ein Mandat anfragen oder bereits Vertragspartei eines Mandatsverhältnisses sind und die Verarbeitung zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Ihre Anfrage oder zur Durchführung des Mandats erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Soweit personenbezogene Daten von Vertretern, Organmitgliedern, Beschäftigten, Ansprechpartnern, Gegnern, Beteiligten oder sonstigen Dritten verarbeitet werden oder es sich um sonstige Kommunikation handelt, erfolgt die Verarbeitung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die berechtigten Interessen liegen insbesondere in der Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation der Kommunikation, der ordnungsgemäßen Durchführung der anwaltlichen Tätigkeit sowie in der Wahrnehmung, Geltendmachung und Verteidigung der rechtlichen Interessen der Mandantschaft.

Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden und deren Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung insbesondere auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO.

Soweit personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen, Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln im Sinne von Art. 10 DSGVO verarbeitet werden, erfolgt deren Verarbeitung nur, soweit hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Soweit die Verarbeitung zur Erfüllung gesetzlicher oder berufsrechtlicher Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Mandatsrelevante Faxnachrichten und Anlagen können digitalisiert und in die elektronische Mandatsakte übernommen werden. Für diese weitere Verarbeitung gelten ergänzend die Regelungen dieser Datenschutzerklärung zur elektronischen Aktenführung, zur Mandatsbearbeitung, zur Kanzleisoftware und zur Speicherdauer.

Sofern Sie keinen anderen Kommunikationsweg bestimmen, erfolgt die weitere Verarbeitung Ihrer Kontaktdaten und die Beantwortung Ihrer Anfrage grundsätzlich über denselben Kommunikationsweg, den Sie für die Kontaktaufnahme gewählt haben.

Dies gilt vorbehaltlich des Rechts der Kanzlei, insbesondere bei besonders schutzbedürftigen oder dringlichen Informationen einen anderen oder zusätzlich abgesicherten Kommunikationsweg zu wählen.

§ 11 – Messenger-, Chat- und Videokommunikation

Kommunikation über Signal

Soweit dies im Einzelfall vereinbart oder von Ihnen als Kommunikationsweg gewählt wird, kann die Kommunikation mit der Kanzlei auch über den Messengerdienst Signal erfolgen.

Die Nutzung von Signal ist freiwillig. Sie können stattdessen jederzeit einen anderen von der Kanzlei angebotenen Kommunikationsweg wählen.

Bei der Kommunikation über Signal können insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:

  • Name und Kontaktdaten,
  • Telefonnummer und gegebenenfalls Benutzer- oder Profilinformationen,
  • Kommunikations- und Verbindungsdaten,
  • Datum und Zeitpunkt der Kommunikation,
  • Nachrichten und Gesprächsinhalte,
  • übermittelte Dateien und Dokumente sowie
  • sonstige im Rahmen der Kommunikation mitgeteilte personenbezogene Daten.

Soweit Sie selbst als natürliche Person ein Mandat anfragen oder bereits Vertragspartei eines Mandatsverhältnisses sind und die Verarbeitung zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Ihre Anfrage oder zur Durchführung des Mandats erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Hinsichtlich personenbezogener Daten von Vertretern, Organmitgliedern, Beschäftigten, Ansprechpartnern, Gegnern, Beteiligten oder sonstigen Dritten sowie bei sonstiger Kommunikation erfolgt die Verarbeitung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse der Kanzlei besteht in der Durchführung der vom Kommunikationspartner gewählten oder mit ihm vereinbarten Kommunikation, in der ordnungsgemäßen Bearbeitung der jeweiligen Angelegenheit sowie in der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Mandantschaft.

Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden und deren Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung insbesondere auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO.

Soweit personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen, Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln im Sinne von Art. 10 DSGVO verarbeitet werden, erfolgt deren Verarbeitung nur, soweit hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Anbieter des Messengerdienstes Signal ist:

Signal Messenger LLC
650 Castro Street, Suite 120-223
Mountain View, CA 94041
USA

Nach Angaben des Anbieters sind über Signal übermittelte Nachrichten und Anrufe Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Signal verarbeitet daneben die für die Bereitstellung und Nutzung des Dienstes erforderlichen technischen Daten. Soweit Signal personenbezogene Daten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit verarbeitet, richtet sich diese Verarbeitung nach den Datenschutzbestimmungen des Anbieters.

Da Signal seinen Sitz in den Vereinigten Staaten hat, kann eine Verarbeitung personenbezogener Daten auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums stattfinden. Ergänzend gelten hierzu die Regelungen dieser Datenschutzerklärung zu Drittlandübermittlungen.

Teilnahme an Microsoft-Teams-Besprechungen

Die Kanzlei bietet Microsoft Teams nicht als eigenen Kommunikationsweg an und richtet selbst keine Besprechungen über Microsoft Teams ein.

Die Kanzlei nimmt an einer Microsoft-Teams-Besprechung nur teil, wenn sie von einem Mandanten, Gericht, Kollegen, Unternehmen oder sonstigen Gesprächspartner zu einer von diesem oder einem Dritten eingerichteten Besprechung eingeladen wird.

Die technische Bereitstellung und Organisation der jeweiligen Besprechung erfolgt durch den Einladenden beziehungsweise die Organisation, in deren Microsoft-Teams-Umgebung die Besprechung eingerichtet wurde. Die Kanzlei hat grundsätzlich keinen Einfluss auf deren technische Konfiguration, Datenschutz- oder Speichereinstellungen.

Bei der Teilnahme der Kanzlei an einer solchen Besprechung können insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:

  • Name und gegebenenfalls Anzeigename,
  • Kontaktdaten,
  • gegebenenfalls Benutzer- oder Kontokennungen,
  • Datum und Zeitpunkt der Teilnahme,
  • technische Verbindungs- und Nutzungsdaten,
  • Audio- und, soweit eine Kamera verwendet wird, Videodaten,
  • Kommunikations- und Sachverhaltsinformationen,
  • im Rahmen der Besprechung geteilte Nachrichten, Dateien und Dokumente sowie
  • sonstige im Rahmen der Besprechung mitgeteilte personenbezogene Daten.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kanzlei im Rahmen einer solchen Besprechung gelten die vorstehenden Rechtsgrundlagen entsprechend.

Soweit Microsoft im Rahmen der technischen Bereitstellung der vom Einladenden verwendeten Microsoft-Teams-Umgebung personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit verarbeitet, gelten hierfür die Datenschutzbestimmungen von Microsoft beziehungsweise die datenschutzrechtlichen Vereinbarungen zwischen Microsoft und der Organisation, die die jeweilige Teams-Umgebung bereitstellt.

Für den Europäischen Wirtschaftsraum benennt Microsoft als verantwortliche Gesellschaft, soweit Microsoft selbst als Verantwortlicher handelt:

Microsoft Ireland Operations Limited
One Microsoft Place
South County Business Park
Leopardstown
Dublin 18
Irland

Nach Angaben von Microsoft werden Teams-Daten während der Übertragung und bei der Speicherung verschlüsselt. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung besteht nicht generell für sämtliche Teams-Kommunikation, sondern nur für bestimmte Funktionen und unter den hierfür vorgesehenen technischen Voraussetzungen.

Die Kanzlei zeichnet Microsoft-Teams-Besprechungen nicht über die von Microsoft Teams bereitgestellte Aufzeichnungsfunktion auf.

Aufzeichnung und lokale Transkription von Sprach- und Videogesprächen

Soweit über Signal oder im Rahmen einer Microsoft-Teams-Besprechung Sprach- oder Videogespräche geführt werden, kann das gesprochene Wort zum Zweck einer anschließenden lokalen Transkription vorübergehend aufgezeichnet werden.

Eine solche Aufzeichnung erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung aller von der Aufzeichnung betroffenen Gesprächsteilnehmer. Für die Aufzeichnung und Transkription gelten die in § 9 dieser Datenschutzerklärung dargestellten Voraussetzungen entsprechend.

Dies umfasst insbesondere:

  • die vorherige ausdrückliche Einwilligung aller von der Aufzeichnung betroffenen Gesprächsteilnehmer gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 7 DSGVO und, soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten betroffen sind, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO,
  • die Dokumentation der erteilten Einwilligung,
  • die Freiwilligkeit der Einwilligung und deren jederzeitige Widerruflichkeit für die Zukunft,
  • die ausschließlich lokale Transkription auf den von der Kanzlei betriebenen IT-Systemen,
  • die Nichtübermittlung der Tonaufnahme oder des Gesprächsinhalts an externe Transkriptions-, Cloud- oder KI-Dienste,
  • die unverzügliche Löschung der Tonaufnahme nach Erstellung des vorläufigen Transkripts,
  • die Vorlage oder Bereitstellung des vorläufigen Transkripts zur Prüfung,
  • die ausdrückliche Freigabe des Transkripts durch den Gesprächspartner vor dessen endgültiger Verwendung sowie
  • die Löschung des vorläufigen Transkripts, wenn eine Freigabe verweigert wird und keine freigegebene berichtigte Fassung zustande kommt.

Die Aufzeichnung betrifft ausschließlich das gesprochene Wort. Eine Aufzeichnung des übertragenen Videobildes erfolgt auf dieser Grundlage nicht.

Die Übermittlung oder Bereitstellung eines vorläufigen Transkripts zur Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung des Schutzbedarfs des Gesprächsinhalts über einen von der Kanzlei hierfür als geeignet angesehenen Kommunikationsweg. Die Kanzlei kann hierfür insbesondere von dem bislang verwendeten Kommunikationsweg abweichen oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen vorsehen.

Übernahme in die Mandatsakte und weitere Kommunikation

Mandatsrelevante Nachrichten, Dateien, freigegebene Transkripte oder sonstige Gesprächsinhalte können, soweit dies für die Bearbeitung der jeweiligen Angelegenheit erforderlich ist, in die elektronische Mandatsakte übernommen werden. Für diese weitere Verarbeitung gelten ergänzend die Regelungen dieser Datenschutzerklärung zur Mandatsbearbeitung, elektronischen Aktenführung, Kanzleisoftware und Speicherdauer. Nachrichtenverläufe werden auf den Kanzleigeräten nur so lange vorgehalten, wie dies für die Bearbeitung erforderlich ist, und nach Übernahme der mandatsrelevanten Inhalte in die Akte, spätestens mit Abschluss der Angelegenheit, gelöscht. 

Sofern Sie keinen anderen Kommunikationsweg bestimmen, erfolgt die weitere Kommunikation grundsätzlich über den von Ihnen gewählten oder mit Ihnen vereinbarten Kommunikationsweg.

Die Kanzlei kann hiervon insbesondere bei besonders schutzbedürftigen oder dringlichen Informationen abweichen und einen anderen oder zusätzlich abgesicherten Kommunikationsweg verwenden.

§ 12 – Mandatsanbahnung und Verarbeitung von Mandantendaten

Im Rahmen der Anbahnung, Prüfung, Begründung und Durchführung eines Mandats verarbeitet die Kanzlei die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Stamm- und Kontaktdaten,
  • Kommunikationsdaten,
  • Angaben zum Gegenstand und Sachverhalt der Angelegenheit,
  • Angaben zu Ansprüchen, Rechten, Pflichten und Rechtsverhältnissen,
  • Vertrags-, Verfahrens- und Fristdaten,
  • übermittelte Dokumente, Beweismittel und sonstige Unterlagen,
  • Vollmachten,
  • Abrechnungs-, Zahlungs- und Bankdaten sowie
  • sonstige für die Prüfung oder Bearbeitung des Mandats erforderliche Informationen.

Bereits vor Annahme eines Mandats können personenbezogene Daten verarbeitet werden, soweit dies zur Prüfung der Mandatsanfrage, insbesondere zur Prüfung möglicher Interessenkollisionen und sonstiger berufsrechtlicher Tätigkeitsverbote (§ 43a Abs. 4 und § 45 BRAO; § 3 BORA), erforderlich ist.

Soweit die Kanzlei in einer Angelegenheit den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz unterliegt (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG), ist sie nach Maßgabe der §§ 10 ff. GwG insbesondere verpflichtet, den Vertragspartner und gegebenenfalls die für ihn auftretende Person zu identifizieren sowie abzuklären, ob der Vertragspartner für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt, und diesen gegebenenfalls zu identifizieren. Die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des Geldwäschegesetzes verarbeitet.

Soweit Sie selbst als natürliche Person ein Mandat anfragen oder Vertragspartei des Mandatsverhältnisses sind, erfolgt die für vorvertragliche Maßnahmen auf Ihre Anfrage sowie für die Durchführung des Mandats erforderliche Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Ist Mandantin oder Mandant dagegen beispielsweise eine juristische Person, gilt Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO nicht allein aufgrund des Mandats auch für die personenbezogenen Daten ihrer Organmitglieder, Beschäftigten oder Ansprechpartner. Für diese und andere betroffene Personen gelten die jeweils einschlägigen weiteren Rechtsgrundlagen und die nachfolgenden Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Gegnern, Beteiligten und sonstigen Dritten.

Soweit die Verarbeitung zur Erfüllung gesetzlicher oder berufsrechtlicher Verpflichtungen der Kanzlei erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Hierzu können insbesondere Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Prüfung berufsrechtlicher Tätigkeitsverbote, der ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Handakten sowie sonstige für das jeweilige Mandat einschlägige gesetzliche Verpflichtungen gehören.

Soweit darüber hinaus eine Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen der Kanzlei oder eines Dritten erforderlich ist und keine überwiegenden Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person entgegenstehen, kann die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen. Dies kann insbesondere die geordnete Kanzlei- und Mandatsorganisation sowie die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung eigener rechtlicher Ansprüche betreffen.

Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden und deren Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung insbesondere auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO.

Soweit personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen, Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln im Sinne von Art. 10 DSGVO verarbeitet werden, gelten zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des Art. 10 DSGVO.

Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet, der Kanzlei personenbezogene Daten bereitzustellen. Ohne die für die Prüfung der Mandatsanfrage, für die Prüfung von Interessenkollisionen und für die Durchführung des Mandats erforderlichen Angaben und Unterlagen kann die Kanzlei ein Mandat jedoch nicht übernehmen oder nicht sachgerecht bearbeiten. Soweit gesetzliche Pflichten der Kanzlei die Erhebung bestimmter Angaben voraussetzen (etwa zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz oder zur Rechnungsstellung), ist deren Bereitstellung Voraussetzung für die Übernahme oder Fortführung des Mandats.

Die im Zusammenhang mit einem Mandat verarbeiteten Daten können Bestandteil der elektronischen Mandatsakte werden. Ergänzend gelten die Regelungen dieser Datenschutzerklärung zur elektronischen Aktenführung, zur Kanzleisoftware, zur Weitergabe und zu Empfängern personenbezogener Daten sowie zur Speicherdauer.

§ 13 – Verarbeitung personenbezogener Daten von Gegnern, Beteiligten und sonstigen Dritten

Im Rahmen der Mandatsanbahnung und Mandatsbearbeitung verarbeitet die Kanzlei regelmäßig auch personenbezogene Daten von Personen, die nicht selbst Mandant der Kanzlei sind.

Hierzu können insbesondere gehören:

Gegner und Anspruchsgegner,

Beteiligte gerichtlicher, behördlicher oder außergerichtlicher Verfahren,

gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Vertreter,

Organmitglieder, Beschäftigte und Ansprechpartner von Unternehmen oder sonstigen Organisationen,

Zeugen,

Sachverständige und sonstige fachkundige Personen,

Angehörige und sonstige Personen mit Bezug zum jeweiligen Sachverhalt,

Rechtsanwälte und sonstige Bevollmächtigte sowie

Mitarbeiter von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen.

Die verarbeiteten Daten können insbesondere Stamm- und Kontaktdaten, Angaben zu rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen, Vertrags- und Verfahrensdaten, Kommunikationsinhalte, Sachverhaltsangaben, Beweismittel sowie sonstige für die jeweilige Angelegenheit relevante Informationen umfassen.

Die Kanzlei erhält solche personenbezogenen Daten insbesondere von Mandanten, von anderen Verfahrens- oder Vertragsbeteiligten, deren Vertretern, Gerichten, Staatsanwaltschaften, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen oder anderen rechtmäßig zugänglichen Informationsquellen.

Die Verarbeitung erfolgt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse der Kanzlei und ihrer Mandanten besteht insbesondere in der sachgerechten Prüfung und Bearbeitung der jeweiligen Angelegenheit sowie in der Beratung, Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung rechtlicher Interessen und Ansprüche.

Soweit die Verarbeitung aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ist hinsichtlich solcher Personen nicht bereits deshalb anwendbar, weil ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit einem Mandatsverhältnis verarbeitet werden, dessen Vertragspartei sie selbst nicht sind.

Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden und deren Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung insbesondere auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO.

Soweit personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen, Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln im Sinne von Art. 10 DSGVO verarbeitet werden, gelten zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des Art. 10 DSGVO.

Informationspflichten bei nicht unmittelbar erhobenen Daten

Soweit die Kanzlei personenbezogene Daten nicht unmittelbar bei der betroffenen Person erhebt, gelten grundsätzlich die Informationspflichten des Art. 14 DSGVO.

Die Information erfolgt innerhalb der nach Art. 14 Abs. 3 DSGVO maßgeblichen Fristen, soweit keine gesetzliche Ausnahme von der Informationspflicht eingreift.

Eine Informationspflicht besteht insbesondere nicht, soweit eine Ausnahme nach Art. 14 Abs. 5 DSGVO vorliegt. Dies kann insbesondere der Fall sein, soweit die personenbezogenen Daten einem Berufsgeheimnis unterliegen und deshalb vertraulich behandelt werden müssen.

Ergänzend gelten die gesetzlichen Beschränkungen der Informationspflicht insbesondere nach § 29 Abs. 1 und § 33 BDSG.

Soweit die Erteilung einer Information dazu führen würde, dass Informationen offengelegt werden, die aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht oder überwiegender berechtigter Geheimhaltungsinteressen vertraulich behandelt werden müssen, kann die Informationspflicht nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Entsprechendes kann insbesondere gelten, wenn eine Information die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung zivilrechtlicher Ansprüche beeinträchtigen würde und die hierfür gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Kanzlei prüft das Bestehen und den Umfang einer Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO im jeweiligen Einzelfall. Das Unterbleiben einer individuellen Information erfolgt nicht allein deshalb, weil die betroffene Person Gegner oder sonstiger Beteiligter eines Mandats ist.

Soweit eine individuelle Information aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme unterbleibt, werden die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Person beachtet. Die allgemeinen Informationen in dieser Datenschutzerklärung dienen auch dazu, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kanzlei transparent darzustellen.

§ 14 – Kanzleisoftware und lokale elektronische Aktenführung

Für die elektronische Aktenführung und Kanzleiorganisation verwendet die Kanzlei die Kanzleisoftware Haufe Advolux.

Advolux wird in der Kanzlei lokal auf den von der Kanzlei kontrollierten IT-Systemen betrieben. Die elektronischen Mandatsakten werden nicht als Bestandteil eines cloudbasierten Advolux-Dienstes beim Softwareanbieter gespeichert.

In der Kanzleisoftware können insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:

Stamm- und Kontaktdaten,

Mandats- und Akteninformationen,

Kommunikations- und Sachverhaltsdaten,

Dokumente und Korrespondenz,

Verfahrens-, Termin- und Fristdaten,

Daten zu Gegnern, Beteiligten und sonstigen Dritten,

Abrechnungs- und Zahlungsdaten sowie

sonstige für die Bearbeitung und Dokumentation eines Mandats erforderliche Informationen.

Die Verarbeitung innerhalb der elektronischen Mandatsakte erfolgt auf den jeweils für die betreffende Angelegenheit einschlägigen Rechtsgrundlagen, insbesondere nach Art. 6 Abs. 1 lit. b, c oder f DSGVO sowie, soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten betroffen sind, nach Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO. Für personenbezogene Daten im Sinne von Art. 10 DSGVO gelten zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des Art. 10 DSGVO.

Im Rahmen des regulären Betriebs der Kanzleisoftware besteht kein fortlaufender Zugriff des Softwareanbieters auf die in den elektronischen Mandatsakten gespeicherten Mandatsdaten.

Technische Vorgänge im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Pflege der Software, insbesondere Lizenzverwaltung und Softwareaktualisierungen, sind von der Speicherung und Verarbeitung der Mandatsakten getrennt.

Soweit im Einzelfall technische Unterstützungs- oder Wartungsleistungen erforderlich werden, wird ein etwaiger Zugriff auf Systeme oder Daten nur nach entsprechender Freigabe durch die Kanzlei ermöglicht. Soweit dabei eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen externen Dienstleister erforderlich wird, erfolgt dessen Einbindung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen und anwaltlichen Vertraulichkeitsanforderungen.

Zur Unterstützung der Aktenbearbeitung setzt die Kanzlei ausschließlich lokal auf ihren eigenen Systemen betriebene Werkzeuge ein, etwa zur Texterkennung, zur Sortierung sowie zur Pseudonymisierung und Anonymisierung von Dokumenten. Eine Übermittlung von Mandatsinhalten an externe KI- oder Cloud-Dienste findet dabei nicht statt. Die für eine Wiederzuordnung pseudonymisierter Angaben erforderlichen Zuordnungsregeln werden getrennt von den pseudonymisierten Unterlagen und mandatsbezogen gesichert aufbewahrt. Die Ergebnisse dieser Werkzeuge sind Arbeitshilfen; die Originale bleiben erhalten, und jede rechtlich erhebliche Bewertung erfolgt durch den Rechtsanwalt (siehe § 22).

Für die elektronische Mandatsakte gelten ergänzend die Regelungen dieser Datenschutzerklärung zur Digitalisierung und elektronischen Aktenführung, zur Mandatsbearbeitung, zur Datensicherheit und zur Speicherdauer.

§ 15 – Weitergabe und Empfänger personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden von der Kanzlei nur offengelegt oder an andere Stellen übermittelt, soweit dies für die jeweilige Mandatsbearbeitung oder sonstige Tätigkeit der Kanzlei erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist oder eine andere Rechtsgrundlage hierfür besteht.

Je nach Art und Gegenstand der jeweiligen Angelegenheit können Empfänger personenbezogener Daten insbesondere sein:

Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden und sonstige öffentliche Stellen,

Gegner, Beteiligte und deren Rechtsanwälte oder sonstige Bevollmächtigte,

Sachverständige, Gutachter, Zeugen und sonstige in die jeweilige Angelegenheit einbezogene Personen,

Korrespondenzanwälte, Terminsvertreter oder sonstige zur Bearbeitung einer Angelegenheit hinzugezogene Berufsträger,

Rechtsschutzversicherer und sonstige Versicherer, soweit dies für Deckungsanfragen, die Abrechnung oder die Schadensabwicklung erforderlich ist,

der Berufshaftpflichtversicherer der Kanzlei, soweit dies zur Prüfung oder Abwehr von Haftungsansprüchen erforderlich ist,

Steuerberater, Buchhaltungs- und Inkassodienstleister, Gerichtsvollzieher sowie Post- und Kurierdienste, soweit dies für die Abrechnung, die Beitreibung oder die Übermittlung erforderlich ist,

Dolmetscher, Übersetzer und Notare, soweit dies für die Bearbeitung der Angelegenheit erforderlich ist,

die Rechtsanwaltskammer und sonstige Aufsichtsstellen, soweit die Kanzlei gesetzlich zur Auskunft verpflichtet ist,

Banken und sonstige Zahlungsdienstleister, soweit dies für die Abwicklung von Zahlungen erforderlich ist, sowie

technische und sonstige Dienstleister, die für die Kanzlei im Rahmen der Kanzleiorganisation, Kommunikation oder IT-Infrastruktur tätig werden, insbesondere der Hosting- und E-Mail-Anbieter IONOS SE (§§ 4 und 8), der Hersteller der Kanzleisoftware im Rahmen von Support- und Wartungsleistungen (§ 14), ein externer IT-Dienstleister mit Sitz in der Schweiz für Wartung und Betrieb der Kanzleisysteme, dessen Fernwartungszugriffe über eine verschlüsselte Verbindung erfolgen und protokolliert werden, sowie Dienstleister für die datenschutzgerechte Vernichtung von Unterlagen.

Soweit die Übermittlung zur Durchführung eines Mandats erforderlich ist und die betroffene Person selbst Vertragspartei des Mandatsverhältnisses ist, kann die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruhen.

Soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung oder Übermittlung besteht, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Soweit personenbezogene Daten von Gegnern, Beteiligten oder sonstigen Dritten übermittelt werden oder die Übermittlung der Wahrung berechtigter Interessen der Kanzlei oder ihrer Mandanten dient, erfolgt die Verarbeitung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zu den berechtigten Interessen gehören insbesondere die sachgerechte Bearbeitung des Mandats sowie die Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung rechtlicher Interessen und Ansprüche.

Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO übermittelt werden und die Übermittlung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung insbesondere auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO.

Soweit personenbezogene Daten im Sinne von Art. 10 DSGVO betroffen sind, gelten zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des Art. 10 DSGVO.

Soweit externe Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag der Kanzlei verarbeiten, werden sie nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO eingebunden. Soweit ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit Tatsachen zugänglich werden können, die der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, erfolgt ihre Einbindung zusätzlich unter Beachtung der hierfür geltenden berufsrechtlichen Anforderungen (§ 43e BRAO); die Dienstleister werden in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet und über die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung dieser Pflicht (§ 203 StGB) belehrt.

Die Offenlegung personenbezogener Daten erfolgt nur in dem Umfang, der für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.

Für Übermittlungen personenbezogener Daten an Empfänger außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gelten ergänzend die Regelungen des nachfolgenden Abschnitts zu Drittlandübermittlungen.

§ 16 – Drittlandübermittlungen

Im Rahmen einzelner Verarbeitungsvorgänge kann es erforderlich sein, personenbezogene Daten an Empfänger außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums zu übermitteln oder dort verarbeiten zu lassen.

Dies kann insbesondere bei Mandaten mit Auslandsbezug, bei der Kommunikation mit Mandanten, Gegnern, Gerichten, Behörden oder sonstigen Beteiligten im Ausland sowie bei der Nutzung einzelner Kommunikations- oder IT-Dienste der Fall sein.

Eine solche Übermittlung erfolgt nur unter Beachtung der Art. 44 ff. DSGVO und der sonstigen für die jeweilige Verarbeitung geltenden datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.

Angemessenheitsbeschluss

Besteht für das betreffende Drittland, ein Gebiet oder einen bestimmten Sektor ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gemäß Art. 45 DSGVO, kann die Übermittlung hierauf gestützt werden.

Für Übermittlungen in die Vereinigten Staaten besteht ein Angemessenheitsbeschluss im Rahmen des EU-U.S. Data Privacy Framework nur hinsichtlich solcher US-amerikanischen Organisationen, die entsprechend zertifiziert und in der hierfür vorgesehenen Liste geführt werden. Angemessenheitsbeschlüsse bestehen unter anderem auch für die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Japan. Soweit bei den von der Kanzlei eingesetzten Kommunikations- oder IT-Diensten eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland erfolgt, richtet sich die hierfür maßgebliche Übermittlungsgrundlage nach den konkreten Umständen des jeweiligen Dienstes und der jeweiligen Verarbeitung. Soweit nach Art. 13 oder 14 DSGVO erforderlich, informiert die Kanzlei über das Vorliegen oder Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses beziehungsweise über die eingesetzten geeigneten Garantien und die Möglichkeit, eine Kopie dieser Garantien zu erhalten oder einzusehen.

Geeignete Garantien

Besteht kein Angemessenheitsbeschluss, kann eine Übermittlung insbesondere auf geeignete Garantien gemäß Art. 46 DSGVO gestützt werden. Hierzu können insbesondere von der Europäischen Kommission erlassene Standarddatenschutzklauseln oder andere nach Art. 46 DSGVO zulässige Garantien gehören.

Soweit eine Übermittlung auf geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO beruht, können betroffene Personen Informationen über die verwendeten Garantien und darüber erhalten, wie eine Kopie dieser Garantien erhältlich ist oder wo sie verfügbar sind. Entsprechende Anfragen können insbesondere an dataprotection@olitigo.de gerichtet werden.

Ausnahmen für bestimmte Fälle

Soweit weder ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DSGVO noch geeignete Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bestehen, kann eine Übermittlung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auf Art. 49 DSGVO gestützt werden.

Dies kann bei anwaltlichen Mandaten insbesondere der Fall sein, wenn

  • die Übermittlung zur Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf deren Anfrage erforderlich ist, Art. 49 Abs. 1 lit. b DSGVO,
  • die Übermittlung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, Art. 49 Abs. 1 lit. e DSGVO, oder
  • die betroffene Person nach vorheriger Information über die möglichen Risiken der Übermittlung ausdrücklich eingewilligt hat, Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Die Voraussetzungen des Art. 49 DSGVO werden im jeweiligen Einzelfall geprüft. Die dort vorgesehenen Ausnahmen werden nicht als allgemeine Grundlage für regelmäßige oder systematische Drittlandübermittlungen verwendet.

Insbesondere begründet der Umstand, dass ein Mandant seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Drittland hat, für sich allein keine Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten von Gegnern, Beteiligten oder sonstigen Dritten. Für deren Daten wird gesondert geprüft, ob und in welchem Umfang eine Übermittlung erforderlich und zulässig ist.

Soweit eine Übermittlung personenbezogener Daten von Gegnern, Beteiligten oder sonstigen Dritten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung konkreter Rechtsansprüche erforderlich ist, kann insbesondere Art. 49 Abs. 1 lit. e DSGVO einschlägig sein. Dies kann nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen gerichtliche, behördliche und außergerichtliche Verfahren betreffen.

Personenbezogene Daten werden im Rahmen einer Drittlandübermittlung nur in dem Umfang übermittelt, der für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.

Die Anforderungen der Art. 44 ff. DSGVO treten neben die sonstigen Voraussetzungen der DSGVO. Eine zulässige Grundlage für die Drittlandübermittlung ersetzt daher insbesondere nicht die für die zugrunde liegende Verarbeitung erforderliche Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO oder gegebenenfalls die zusätzlichen Voraussetzungen der Art. 9 und 10 DSGVO.

§ 17 – Speicherdauer

Die Kanzlei speichert personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist oder gesetzliche oder berufsrechtliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Für die Dauer der Speicherung sind insbesondere die Art und der Zweck der Verarbeitung, die Dauer eines Mandats oder sonstigen Rechtsverhältnisses, gesetzliche und berufsrechtliche Aufbewahrungspflichten sowie gegebenenfalls die Erforderlichkeit einer weiteren Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen maßgeblich.

Mandatsakten

Handakten sind gemäß § 50 Abs. 1 BRAO grundsätzlich sechs Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde.

Soweit für einzelne Unterlagen andere gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder längere Aufbewahrungsfristen gelten, bleiben diese unberührt.

Soweit die Kanzlei geldwäscherechtlichen Pflichten unterliegt (§ 12), werden die zur Erfüllung dieser Pflichten erhobenen Angaben, Unterlagen und Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 8 GwG grundsätzlich fünf Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die jeweilige Geschäftsbeziehung endet beziehungsweise die betreffende Transaktion durchgeführt wurde. Soweit keine andere gesetzliche Vorschrift eine längere Aufbewahrungsfrist vorsieht, werden die Unterlagen nach Maßgabe der gesetzlichen Höchstfristen gelöscht bzw. vernichtet. Soweit die betreffenden Unterlagen zugleich Bestandteil einer nach anderen Vorschriften aufzubewahrenden Handakte sind, bleiben die hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten unberührt.

Steuer- und Abrechnungsunterlagen

Für steuerlich relevante Unterlagen gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Nach § 147 AO betragen diese abhängig von der jeweiligen Art der Unterlage insbesondere zehn, acht oder sechs Jahre.

Anfragen und sonstige Kommunikation

Personenbezogene Daten aus Anfragen, bei denen kein Mandat zustande kommt, werden gelöscht, sobald die Anfrage abschließend bearbeitet ist und die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden, sofern keine gesetzliche Verpflichtung oder sonstige Rechtsgrundlage für eine weitere Speicherung besteht. Die Löschung erfolgt in der Regel spätestens sechs Monate nach abschließender Bearbeitung der Anfrage.

Entsprechendes gilt für sonstige Kommunikationsdaten, die nicht Bestandteil einer aufbewahrungspflichtigen Mandatsakte oder sonstigen Dokumentation geworden sind. 

Speicherung zur Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen

Der Ablauf einer berufs-, steuer- oder sonstigen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist führt nicht zwingend dazu, dass sämtliche Daten zu diesem Zeitpunkt gelöscht werden müssen.

Soweit im konkreten Fall eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, kann sie insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen. Das berechtigte Interesse besteht in diesem Fall in der Sicherung von Beweismitteln sowie der Geltendmachung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche. Maßgebliches Kriterium für die Dauer einer solchen Speicherung sind die gesetzlichen Verjährungsfristen, insbesondere die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB) und die Höchstfristen des § 199 Abs. 2 bis 4 BGB.

Haftungs- oder Verjährungsrisiken begründen dabei nicht für sich genommen eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Eine hierauf gestützte weitere Speicherung setzt vielmehr voraus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der hierfür einschlägigen Rechtsgrundlage im konkreten Fall erfüllt sind.

Entfallen der Verarbeitungszweck und sämtliche gesetzlichen oder sonstigen Rechtsgrundlagen für eine weitere Speicherung, werden die personenbezogenen Daten gelöscht oder, soweit eine Löschung technisch oder rechtlich nicht in Betracht kommt, einer weiteren zweckfremden Verarbeitung entzogen. Zur Sicherung gegen Datenverlust werden die Kanzleisysteme regelmäßig auf verschlüsselte Datenträger gesichert. Gelöschte Daten können in diesen Sicherungskopien für die Dauer der Aufbewahrungsrotation von längstens zwölf Monaten fortbestehen; sie werden dort nicht zu anderen Zwecken verwendet und mit Ablauf der Rotation endgültig entfernt.

§ 18 – Datensicherheit

Die Kanzlei trifft unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung und der damit verbundenen Risiken geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem jeweiligen Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Die Maßnahmen dienen insbesondere dazu, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der für die Verarbeitung personenbezogener Daten eingesetzten Systeme und Dienste sicherzustellen sowie personenbezogene Daten gegen Verlust, unbeabsichtigte Veränderung, unbefugte Offenlegung und unbefugten Zugriff zu schützen.

Hierzu gehören, soweit für den jeweiligen Verarbeitungsvorgang angemessen, insbesondere Maßnahmen zur

Beschränkung des Zugriffs auf personenbezogene Daten auf hierzu berechtigte Personen,

Absicherung der für die Datenverarbeitung eingesetzten IT-Systeme und Endgeräte,

Verschlüsselung personenbezogener Daten und Datenübertragungen, soweit dies nach Art und Risiko der Verarbeitung angemessen ist,

Sicherung und Wiederherstellung von Daten bei technischen oder physischen Zwischenfällen,

Aktualisierung und Pflege der eingesetzten Hard- und Software,

Sicherung der Kanzleiräume und dort aufbewahrter Unterlagen sowie

regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen.

Die konkreten Schutzmaßnahmen richten sich nach dem jeweiligen Verarbeitungsvorgang und dessen Schutzbedarf. Sie werden unter Berücksichtigung technischer Entwicklungen und veränderter Risiken überprüft und erforderlichenfalls angepasst.

Bei der Auswahl und Ausgestaltung der Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt die Kanzlei insbesondere den erhöhten Schutzbedarf von Daten, die der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, sowie von besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO und personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 10 DSGVO.

Die Einzelheiten der eingesetzten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen werden aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich offengelegt.

§ 19 – Rechte der betroffenen Personen

Soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stehen Ihnen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten insbesondere folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO,
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO,
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO,
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO,
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO,
  • Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO sowie
  • Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft.

Der Widerruf einer Einwilligung berührt die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht.

Die vorgenannten Rechte bestehen im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Dies gilt insbesondere, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Rechte und Freiheiten anderer Personen, die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder gesetzlich geschützte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

Für die Kanzlei können insbesondere die gesetzlichen Beschränkungen aufgrund anwaltlicher Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten sowie die Bestimmungen des BDSG, insbesondere §§ 29, 34 und 35 BDSG, von Bedeutung sein.

Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich über sämtliche in § 1 dieser Datenschutzerklärung genannten Kontaktdaten an die Kanzlei wenden. Die Ausübung Ihrer Rechte ist für Sie grundsätzlich unentgeltlich (Art. 12 Abs. 5 DSGVO).

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO und das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO werden in den nachfolgenden Abschnitten ergänzend erläutert.

§ 20 - Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO

Sie haben nach Art. 15 DSGVO das Recht, von der Kanzlei eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, besteht nach Maßgabe des Art. 15 DSGVO ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und die dort genannten weiteren Informationen.

Hierzu gehören insbesondere Informationen über

die Verarbeitungszwecke,

die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten,

die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden,

soweit möglich die geplante Speicherdauer oder die Kriterien für deren Festlegung,

die bestehenden Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch,

das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde,

soweit die Daten nicht unmittelbar bei Ihnen erhoben wurden, die verfügbaren Informationen über deren Herkunft sowie

gegebenenfalls das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und die hierzu gesetzlich vorgesehenen Informationen.

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt, besteht nach Art. 15 Abs. 2 DSGVO außerdem ein Recht auf Unterrichtung über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO, soweit die Übermittlung auf solchen Garantien beruht.

Bearbeitung und Frist

Auskunftsanträge werden gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich bearbeitet. Die betroffene Person erhält die Informationen ohne unangemessene Verzögerung und in jedem Fall grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags. Die Monatsfrist stellt die äußerste Regelfrist dar und bedeutet nicht, dass die Bearbeitung eines Auskunftsantrags regelmäßig bis zum Ablauf eines Monats zurückgestellt wird. Nur wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist, kann die Frist nach Maßgabe des Art. 12 Abs. 3 DSGVO um höchstens zwei weitere Monate verlängert werden. Über eine solche Verlängerung und deren Gründe wird die betroffene Person innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags informiert.

Identitätsprüfung

Bestehen begründete Zweifel an der Identität der antragstellenden Person, kann die Kanzlei nach Art. 12 Abs. 6 DSGVO zusätzliche Informationen anfordern, die zur Bestätigung der Identität erforderlich sind.

Eine Identitätsprüfung erfolgt nur, soweit sie im konkreten Fall erforderlich ist, und beschränkt sich auf die hierfür notwendigen Informationen.

Kopie der personenbezogenen Daten

Gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO stellt die Kanzlei eine Kopie der personenbezogenen Daten zur Verfügung, die Gegenstand der Verarbeitung sind.

Das Recht auf Erhalt einer Kopie darf gemäß Art. 15 Abs. 4 DSGVO die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen. Dies kann insbesondere Rechte Dritter und gesetzlich geschützte Geheimhaltungsinteressen betreffen.

Wird ein Auskunftsantrag elektronisch gestellt, werden die Informationen grundsätzlich in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung gestellt, sofern die betroffene Person nichts anderes angibt.

Soweit dies wegen des Schutzbedarfs der betreffenden Daten erforderlich ist, kann die Kanzlei für die Übermittlung der Auskunft einen geeigneten gesicherten Übermittlungsweg oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen verwenden. Dies kann auch eine Abweichung von dem Kommunikationsweg erfordern, über den der Antrag gestellt wurde.

Gesetzliche Beschränkungen

Das Auskunftsrecht besteht nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang.

Insbesondere kann das Recht auf Auskunft gemäß § 29 Abs. 1 BDSG ausgeschlossen sein, soweit durch die Auskunft Informationen offenbart würden, die nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen überwiegender berechtigter Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen.

Für eine Rechtsanwaltskanzlei kann dies insbesondere im Hinblick auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und den Schutz von Informationen anderer Mandanten, Gegner, Beteiligter oder sonstiger Dritter von Bedeutung sein.

Ergänzend können die gesetzlichen Einschränkungen des § 34 BDSG eingreifen.

Soweit eine Auskunft ganz oder teilweise nicht erteilt werden kann, werden die hierfür geltenden gesetzlichen Anforderungen beachtet.

Auskunftsanträge können über die in § 1 genannten Kontaktdaten gestellt werden.

§ 21 – Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO

Soweit die Kanzlei personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet, haben Sie gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten einzulegen.

Im Falle eines solchen Widerspruchs verarbeitet die Kanzlei die betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr auf dieser Grundlage, es sei denn, die Kanzlei kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Das Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO betrifft insbesondere diejenigen Verarbeitungsvorgänge, die in dieser Datenschutzerklärung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden. Es erstreckt sich nicht allein aufgrund von Art. 21 Abs. 1 DSGVO auf Verarbeitungen, die auf einer anderen Rechtsgrundlage, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b oder lit. c DSGVO, beruhen.

Der Widerspruch kann über sämtliche in § 1 dieser Datenschutzerklärung genannten Kontaktdaten erklärt werden. Für die Ausübung des Widerspruchsrechts ist keine besondere Form vorgeschrieben.

§ 22 - Automatisierte Entscheidungen und Profiling

Die Kanzlei trifft keine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidungen im Sinne des Art. 22 Abs. 1 DSGVO, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfalten oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen.

Ein Profiling im Sinne des Art. 4 Nr. 4 DSGVO zu Zwecken einer solchen automatisierten Entscheidungsfindung findet ebenfalls nicht statt.

Der Einsatz technischer Hilfsmittel zur Unterstützung einzelner Arbeits- oder Verarbeitungsschritte führt nicht dazu, dass rechtlich oder tatsächlich erhebliche Entscheidungen ohne menschliche Prüfung und Entscheidung getroffen werden. Die von der Kanzlei eingesetzten lokalen technischen Hilfsmittel sind in § 14 beschrieben.

§ 23 – Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Beschwerde kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde im Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes eingelegt werden.

Für die Kanzlei ist insbesondere folgende Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Deutschland

Telefon: +49 6131 8920-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderer verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Sie sind nicht verpflichtet, sich vor einer Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zunächst an die Kanzlei zu wenden.

§ 24 – Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Die Kanzlei überprüft diese Datenschutzerklärung regelmäßig und passt sie an, soweit dies aufgrund tatsächlicher Änderungen der Datenverarbeitung, technischer Entwicklungen oder geänderter rechtlicher Anforderungen erforderlich ist.

Es gilt die jeweils auf dieser Website veröffentlichte Fassung. Mandanten erhalten die für sie maßgeblichen Datenschutzinformationen zusätzlich zu Beginn des Mandats.

Beabsichtigt die Kanzlei, personenbezogene Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als denjenigen, für den sie erhoben wurden, werden die betroffenen Personen vor der Weiterverarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen über den neuen Zweck und die hierfür maßgeblichen weiteren Informationen unterrichtet.

Eine Änderung dieser Datenschutzerklärung begründet für sich allein keine zusätzliche Rechtsgrundlage für eine Verarbeitung personenbezogener Daten und ersetzt keine gesetzlich erforderliche Einwilligung.

Stand: September 2026


 

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