Publikationen
Rechtliche Fragen erschöpfen sich nicht immer im einzelnen Mandat. Gerade an den Schnittstellen verschiedener Rechtsordnungen entstehen Probleme, deren Bedeutung über den konkreten Fall hinausreicht.
Ein Schwerpunkt meiner Veröffentlichungen liegt deshalb im internationalen Zivilverfahrensrecht und insbesondere im Verhältnis zwischen der Schweiz und den durch das Lugano-Übereinkommen verbundenen Staaten. Dabei geht es unter anderem um die Anerkennung schweizerischer Entscheidungen, grenzüberschreitende Vollstreckung und die rechtliche Einordnung des schweizerischen Zahlungsbefehls.
Wissenschaft und anwaltliche Praxis
Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesen Fragen steht für mich nicht neben der anwaltlichen Tätigkeit. Sie ergänzt sie dort, wo grenzüberschreitende Sachverhalte eine genaue Betrachtung von Zuständigkeit, Verfahren, Anerkennung und Vollstreckung verlangen.
Gerade im Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz können Unterschiede im nationalen Verfahrensrecht darüber entscheiden, welche Wirkung ein Anspruch oder eine gerichtliche beziehungsweise vollstreckungsrechtliche Maßnahme jenseits der Grenze entfalten kann.
Diese Fragen wissenschaftlich zu untersuchen und in der anwaltlichen Praxis mitzudenken, gehört für mich zu derselben juristischen Arbeit.
ORCID-Profil von Oliver Lücke, LL.M.
Der schweizerische Zahlungsbefehl als Entscheidung im Sinne von Art. 32 LugÜ?
Jusletter, 8. Juni 2026
Der Beitrag untersucht vor dem Hintergrund der Rechtssache C-697/25 Appenzell, ob ein schweizerischer Zahlungsbefehl aus titelloser Betreibung als „Entscheidung“ im Sinne von Art. 32 des Lugano-Übereinkommens behandelt werden kann. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche grenzüberschreitenden Wirkungen einem Vollstreckungsakt zukommen können, dem keine materielle richterliche Prüfung der Forderung vorausgeht.
Is a Swiss Payment Order a Judgment under the Lugano Convention?
(Case C-697/25 Appenzell)
EAPIL Blog, 19. Mai 2026
Der englischsprachige Beitrag behandelt dieselbe Vorlagefrage aus europäisch-internationaler Perspektive und ordnet den schweizerischen Zahlungsbefehl in das Entscheidungs- und Anerkennungssystem des Lugano-Übereinkommens ein.
Der Beitrag untersucht die Verrechnung im schweizerischen Betreibungsverfahren aus der Perspektive des Lugano-Übereinkommens. Im Mittelpunkt steht damit nicht nur die innerstaatliche Behandlung einer Gegenforderung im Betreibungsverfahren, sondern insbesondere die Frage, wie sich diese Besonderheiten des schweizerischen Vollstreckungsrechts in das grenzüberschreitende Zuständigkeits- und Anerkennungssystem des LugÜ einordnen.
Der schweizerische Zahlungsbefehl als "verfahrenseinleitendes Schriftstück" gem. Art. 34 Nr. 2 Lugano Übereinkommen?
WM 2024, S. 45-55
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, welche Bedeutung der schweizerische Zahlungsbefehl im Anerkennungsverfahren nach dem Lugano-Übereinkommen hat und ob er als verfahrenseinleitendes Schriftstück im Sinne des damaligen Art. 34 Nr. 2 LugÜ einzuordnen ist.
Untersucht werden unterschiedliche schweizerische Entscheidungs- und Vollstreckungsformen, darunter Zahlungsbefehle, Rechtsöffnungsentscheidungen und Entscheide im Rechtsschutz in klaren Fällen, und deren mögliche Anerkennungsfähigkeit nach dem Lugano-Übereinkommen.
Weitere juristische Veröffentlichungen
Konfrontationsrechte dürfen nicht beschnitten werden
Plädoyer, 2018, Heft 3, S. 48–55
Der Beitrag untersucht das Konfrontationsrecht nach der Eidgenössischen Strafprozessordnung im Licht von Art. 6 EMRK. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Grenzen sich aus der EMRK für Beschränkungen der Konfrontationsmöglichkeiten der beschuldigten Person ergeben.
Gerichte: Fallzuteilung kann die EMRK verletzen
Plädoyer, 2018, Heft 1, S. 40–43
Der Beitrag untersucht die schweizerische und kantonale Spruchkörperbildung im Licht von Art. 6 EMRK und die Anforderungen an eine transparente und sachlich bestimmte Fallzuteilung.